Sonderöffnungszeiten anlässlich der Stichwahl für den Landrat

Wahl-2023

 

Freitag, 20.03.2026 

 

08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

 

Zur regulären Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen.

 

Samstag, 21.03.2026   

 

08:00 – 12:00 Uhr

 

Zur Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen, sofern diese dem Wähler nicht zugegangen sind gemäß § 28 Abs. 4 GLKrWO.

 

Sonntag, 22.03.2026   

 

08:00 – 15:00 Uhr

 

Zur Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen im Falle plötzlicher Erkrankung oder nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigten gemäß § 23 Abs. 3 GLKrWO.