Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr wird aufgehoben

Zum 1. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die bisherige Übermittlungssperre an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes – WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos.

 

Folge: Meldebehörden müssen künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln. Zweck der Übermittlung sind Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Ab dem 1. Januar 2026 besteht keine Möglichkeit mehr, dieser Datenübermittlung zu widersprechen (Übermittlungssperre entfällt).

Bereits bestehende Übermittlungssperren an die Bundeswehr werden aufgehoben.

Welche Daten werden übermittelt?

  • Name und Vorname
  • Aktuelle Anschrift
  • Geburtsdatum

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

 

Hintergrund: Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen. Mit der Neuregelung entfällt diese Möglichkeit. Betroffen ist ausschließlich die Übermittlungssperre gegenüber der Bundeswehr; alle anderen Übermittlungssperren bleiben unverändert bestehen.