Die Meldebehörden sind nach dem Bundesmeldegesetz befugt, Daten aus dem Melderegister zu bestimmten Zwecken zu übermitteln. Betroffene Personen haben jedoch das Recht, einer Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten in vier Fällen zu widersprechen.
Die ausführliche Bekanntmachung ist in der Anlage zu finden.











