Gebühren für den Reisepass zum 01.01.2024
Durch die Änderung der Passverordnung (§ 15 PassV) erhöht sich die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 01.01.2024 von 60 Euro auf 70 Euro.
Gebühren bis 31.12.2023:
Reisepass bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 €
Gebühren ab 01.01.2024:
Reisepass bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 €
Die Möglichkeit der Beantragung eines Kinderreisepass entfällt zum 01.01.2024. Für Reisen innerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Personalausweis ausreichend und für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: