- Wahl der Ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
- Wahl der Landrätinnen und Landräte
- Wahl des (Markt-)Gemeinderats
- Wahl des Kreistags
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monanten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehung (in der Regel ihren Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Kommune haben.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der Ihnen von der Kommune in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt worden ist. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.
Sie haben zudem auch die Möglichkeit, ab dem 16. Februar mittels Briefwahl zu wählen. Ihre Briefwahlunterlagen können bereits vorab beim Wahlamt beantragt werden.
Informationen zur Briefwahl
Wann erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden frühestens ab 26. Januar 2026 an Sie verschickt. Liegt Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung am 15. Februar 2026 noch nicht vor, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg.
Bitte beachten Sie: Ihre Briefwahlunterlagen können erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltermin versendet oder abgeholt werden.
Was müssen Sie tun, wenn Sie mittels Briefwahl wählen möchten?
Wenn Sie mittels Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie hierfür einen Wahlschein. Dieser wird Ihnen gemeinsam mit Ihren Briefwahlunterlagen übersandt bzw. ausgehändigt.
Zur Beantragung Ihres Wahlscheines haben Sie folgende Möglichkeiten:
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- Der einfachste Weg: mittels Online Beantragung (bis 01.03.2026, 23:59 Uhr, möglich): Scannen Sie hierzu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage unter: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgsiegenburg/bsp_ewo_briefwahl/#/
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=>Die Online-Beantragung ist möglich ab 02. Februar 2026, 00:00 Uhr
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- mittels (persönlichem) Antrag: Der Antrag befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden (Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg, Marienplatz 13, 93354 Siegenburg) oder persönlich im Einwohnermeldeamt, Zimmer E5, abgeben. Bitte legen Sie bei persönlicher Abholung Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vor.
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Was müssen Sie beachten, wenn Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen?
Möchten Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen, benötigen Sie hierzu eine schriftliche Empfangsvollmacht. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Eine Person kann maximal für vier Wahlberechtigte zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen bevollmächtigt werden. Bitte legen Sie als abholende Person Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie die Wahlbenachrichtigung inkl. Empfangsvollmacht vollständig ausgefüllt und durch den Wahlberechtigten unterschrieben vor. Bitte beachten Sie, dass die zur Abholung bevollmächtigte Person mind. 16 Jahre alt sein muss.
Wann erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen?
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen bereits ab dem 02.02.2026; 00:00 Uhr beantragen und für den Versand vormerken.
Ab dem 16.02.2026 werden die Briefwahlunterlagen verschickt.
Rückgabe Ihrer Briefwahlunterlagen
Der Wahlbrief muss dem Wahlamt spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.
Damit Ihr Wahlbrief pünktlich bei uns eingeht, sollte dieser spätestens vier Werktage vor dem Wahlsonntag in einem Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgeben werden.
Alternativ können Sie diesen rechtzeitig im Einwohnermeldeamt Siegenburg (Zimmer E 5) abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
Der Wahlbrief muss für den Postversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Homepage: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/https://
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 09444 9784 -17 oder -18 oder -19 gerne zur Verfügung.











