Wann erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden ca. Ende Januar an Sie verschickt. Liegt Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung am 02. Februar 2025 noch nicht vor, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg.
Bitte beachten Sie: Ihre Briefwahlunterlagen können erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltermin versendet als auch abgeholt werden.
Wie beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie mittels Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie hierfür einen Wahlschein. Zur Beantragung Ihres Wahlscheines haben Sie folgende Möglichkeiten:
- durch Online Beantragung (bis 17.02.2025, 12:00 Uhr, möglich): Scannen Sie hierzu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage unter: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgsiegenburg/bsp_ewo_briefwahl/#/
- durch (persönlichem) Antrag: Der Antrag befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden (Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg, Marienplatz 13, 93354 Siegenburg) oder persönlich im Einwohnermeldeamt, Zimmer E5, abgeben. Bitte legen Sie bei persönlicher Abholung Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vor.
Möchten Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen, benötigen Sie hierzu eine schriftliche Empfangsvollmacht. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Eine Person kann maximal für vier Wahlberechtigte zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen bevollmächtigt werden. Bitte legen Sie als abholende Person Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie die Wahlbenachrichtigung inkl. Empfangsvollmacht vollständig ausgefüllt und durch den Wahlberechtigten unterschrieben vor.
Wann erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen?
Aufgrund verkürzter Fristen, anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl, erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltermin.
Bitte beachten Sie: Sie können Ihre Briefwahlunterlagen bereits beantragen. Nutzen Sie hierzu gerne unser Bürgerserviceportal oder scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Rückgabe Ihrer Briefwahlunterlagen
Der Wahlbrief muss dem Wahlamt spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.
Damit Ihr Wahlbrief pünktlich bei uns eingeht, sollte dieser spätestens drei Werktage vor dem Wahlsonntag in einem Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgeben werden.
Alternativ können Sie diesen rechtzeitig im Einwohnermeldeamt Siegenburg (Zimmer E 5) abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.
Der Wahlbrief muss für den Postversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.
Übersenden Sie einen Wahlbrief aus dem Ausland, so muss dieser durch Sie ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür tragen in diesem Fall Sie selbst. Bitte achten Sie auf Ihre individuellen Zustellungszeiten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Homepage: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 09444 9784 -17 oder -18 oder -19 gerne zur Verfügung.