ILE-ABeNS - Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte für das Jahr 2025

ILE

Der ILE-Zusammenschluss ABeNS beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 40.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.


Der ILE-Zusammenschluss ABeNS ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

 

Die Frist zum Einreichen von Förderanfragen läuft bis zum 31.01.2025. Die Förderanfragen sind an die Stadt Neustadt a.d.Donau zu richten.

 

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung - Regionalbudget) zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Anlage. 

 

Auf der Homepage der ILE ABeNS finden Sie unter www.ile-abens.de/regionalbudget-2025-kleinprojekte weitere Informationen sowie Eckdaten zur Einreichung von Förderanfragen.