Ideen für Kleinprojekt gesucht;

ILE Laaber

Ideen für Kleinprojekte gesucht – Förderaufruf Regionalbudget 2021

Ideen für Kleinprojekte gesucht – Förderaufruf Regionalbudget 2021

Regionalbudget 2021

Vereine, Gruppen und Einzelpersonen konnten sich mit ihren Projekt-Ideen für das neue Regionalbudget der Integrierten ländlichen Entwicklung (kurz ILE) Donau-Laber mit Umsetzung in 2021 bewerben. Rahmenbedingungen und Kriterien am Seitenende.

Der ILE-Zusammenschluss Donau-Laber ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Insgesamt 100.000 Euro stehen Kleinprojekten auf dem Gebiet der ILE dann im Jahr 2021 neu zur Verfügung. Vereine, Gruppen und Einzelpersonen sind ab sofort aufgerufen, sich mit ihren Projekt-Ideen für das neue Regionalbudget der Integrierten ländlichen Entwicklung (kurz ILE) Donau-Laber mit Umsetzung in 2021 zu bewerben. Die ILE umfasst die neun Kommunen Bad Abbach, Hausen, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Saal a. d. Donau, Teugn und Wildenberg.

 

Sind Sie interessiert und erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder natürliche Personen und Personengesellschaften. Bsp: Vereine, Stiftungen, Einzelpersonen, etc.
  • Ihr Kleinprojekt findet im Gebiet der ILE Donau-Laber statt. Dieses umfasst die neun Kommunen Bad Abbach, Hausen, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Saal a. d. Donau, Teugn und Wildenberg.
  • Ihr Kleinprojekt dient der regionalen Entwicklung und den Zielen der ILE Donau-Laber.
  • Sie können Ihr Kleinprojekt bis zum 01.10.2021 verwirklichen und abrechnen, auch wenn es erst nach Bewilligung Anfang März 2021 begonnen werden darf.
  • Ihr Kleinprojekt kostet mindestens 500 € und höchstens 20.000 € netto.

 

Art und Umfang der Förderung:

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.Allerdings dürfen die förderfähigen Netto-Gesamtausgaben 20.000 Euro pro Kleinprojekt nicht überschreiten. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Beispiel:

 

Für 22.000,- € brutto soll etwas angeschafft werden.

Netto = 18.487,- €

davon 80 % = 14.790,- €

Fördersumme = 10.000,- €

Voraussetzungen:

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
    • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
    • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
    • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
    • der demografischen Entwicklung sowie
    • der Digitalisierung
    den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Fördergegenstand:

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
    b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
    c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
    d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
    e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
    f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
    Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2021 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

 

Antrags- und Auswahlverfahren:

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure aus den Bereichen Jugend, Sport, Senioren, Kirche und Verwaltung zusammensetzt.

Für die Bewertung der einzelnen Bewerbungen in der ILE Donau-Laber gibt es folgende acht Kriterien:

  1. Beitrag zur regionalen Identität und Stärkung des generationsübergreifenden Miteinanders
    Regionale Identität umfasst naturräumliche und soziokulturelle Aspekte, z.B. traditionelle Elemente des Brauchtums, natur- und kulturlandschaftliche Besonderheiten, regionale Produkte und kulinarische Aspekte, regional bedeutsame Veranstaltungen
  2. Beitrag zur Freizeitgestaltung für Bevölkerung und Besucher
  3. Beitrag zum „ReStart-Corona“ des Vereinslebens
    Öffentlichkeitswirksame Wiederbelebung und Stärkung aller Aktivitäten des durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkten Vereinslebens
  4. Beitrag zum Klimaschutz
  5. Beitrag zur Sicherstellung und / oder Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
    insbesondere zur Innenentwicklung
  6. Beitrag zur Umsetzung dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
    z.B. Konzipierung und Beschilderung von Rad- und Wanderwegen, Verbesserung der Mobilität, Verbesserung der touristischen Infrastruktur, Verbesserung der Sport- und Freizeitinfrastruktur, Verbesserung der Barrierefreiheit
  7. Regionaler Vernetzungsgrad
    z.B. zwischen Partnern, Sektoren und mit anderen Projekten
  8. Innovativer Ansatz des Projektes

Die Kriterien 1, 6 und 8 werden doppelt gewertet. Insgesamt können 33 Punkte erreicht werden (max. 3 je Kriterium bei einfacher Wertung und 6 bei doppelter Wertung). Mindestpunktzahl zur Förderung eines Projektes ist 16. Bei Punktegleichheit von Projekten wird die ausgleichende regionale Verteilung berücksichtigt.

Alle eingereichten Projekte werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien von einem Gremium bewertet, welches aus Vertretern der Kommunen, Jugend, Senioren, Sport und Kirche besteht. Der ILE Donau-Laber ist es wichtig vielfältig und regional gut verteilt zu fördern und die Projektvorschläge müssen zur Umsetzung der Entwicklungsziele der ILE beitragen.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der verantwortlichen Stelle der ILE Donau-Laber und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Verteuert sich Ihr Projekt, kann lediglich die im Vertrag festgelegte Fördersumme erstattet werden.
Nach Förderzusage der ILE müssen Sie die Maßnahme vorfinanzieren. Alle Rechnungen des Projektes müssen nach Abschluss bis spätestens zum 01.10.2021 bei der Verantwortlichen Stelle der ILE Donau-Laber eingereicht werden. Nach Prüfung seitens der ILE und des ALE erfolgt eine Auszahlung der zugesagten Mittel.

Termine:

– Abgabe der „Förderanfrage für ein Kleinprojekt“: 22.02.2021

– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der ILE Donau-Laber
(Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2021

Schriftliche Anträge auf Förderung müssen bis zum Stichtag 22.02.2021 bei folgender Adresse eingegangen sein:

Markt Bad Abbach, Stichwort Regionalbudget, Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach

Als Ansprechpartnerin bei Fragen steht zur Verfügung:

Umsetzungsbegleiterin Sandra Schneider

E-Mail: info@ile-donau-laber.de, Tel: 09444/ 9813447
Projektbüro ILE Donau-Laber, Marienplatz 14, 93354 Siegenburg

„Gefördert mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern.“