HERBSTZEIT ist RÜCKSCHNITTZEIT
Liebe Kirchdorferinnen, Liebe Kirchdorfer,
wir haben festgestellt, dass derzeit wieder viele Äste und Sträucher weit über die Grundstücksgrenzen hinausragen.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStr.WG) dürfen Anpflanzungen an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen (Art. 2 BayStr.WG).
Die Gemeinde Kirchdorf fordert Sie höflich auf, Ihre Bäume und Sträucher ordnungsgemäß zurückzuschneiden.











