Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim

Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Abens

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Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim über die Verlängerung der vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsam Landshut ermittelten Überschwemmungsgebiets an der Abens im Bereich der Stadt Neustadt a.d. Donau, der Stadt Abensberg, der Gemeinde Biburg, des Marktes Siegenburg, der Gemeinde Train, der Gemeinde Elsendorf und der Stadt Mainburg.

 

Mit Bekanntmachung vom 27.11.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim Nr. 27 vom 20.12.2013, ist das vom Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelte Überschwemmungsgebiet an der Abens im Bereich der Stadt Neustadt a.d. Donau, der Stadt Abensberg, der Gemeinde Biburg, des Marktes Siegenburg, der Gemeinde Train, der Gemeinde Elsendorf und der Stadt Mainburg bekannt gemach worden und somit seit 20.12.2013 gemäß Art. 47 BayWG vorläufig gesichert.

 

Die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets endet gemäß Art. 47 Abs. 4 BayWG, sobald eine Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 BayWG kann im begründeten Einzelfall die Frist von der Kreisverwaltungsbehörde um höchstens zwei Jahre verlängert werden.

 

Aufgrund fehlender personeller Resourcen beim Wasserwirtschaftsamt Landshut kann in naher Zukunft nicht mit der Einstellung und Vorlage der Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Abens im Bereich der der Stadt Neustadt a.d. Donau, der Stadt Abensberg, der Gemeinde Biburg, des Marktes Siegenburg, der Gemeinde Train, der Gemeinde Elsendorf und der Stadt Mainburg gerechnte werden.

Aus diesem Grund verlängert das Landratsamt Kelheim die vorläufige Sicherung um zwei Jahre. Diese endet spätestens und endgültig mit Ablauf des 19.12.2020.

 

Das durch Rechtsverordnung, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Kelheim vom 08.06.1991 (Nr. 14), festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Abens bleibt von der vorläufigen Sicherung unberührt.

 

Kelheim, 26.11.2018

Landratsamt Kelheim

 

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